Telefonische Beratung:
Mo – Do: 7.30 – 16.30 Uhr, Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr

GUT ZU WISSEN – IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

Ab Pflegegrad 1: Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € monatlich.

Pflegegrad 2 und höher: Zusätzlich stehen jährlich 1.685,00 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Entlastungsbetrag flexibel nutzen: Der Betrag kann angespart und bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden – ideal, um Rücklagen für intensivere Unterstützungsphasen zu bilden und größere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Einfache Abrechnung: Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse – keine zusätzliche Arbeit für Sie!

WIR SIND FÜR SIE DA – ZUVERLÄSSIG, PERSÖNLICH UND KOMPETENT.

Unser Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Familien im Alltag zu entlasten. Mit unseren haushaltsnahen Dienstleistungen und unserer Alltagsbegleitung schaffen wir mehr Lebensqualität und unterstützen Sie dabei, so lange wie möglich in Ihrem vertrauten Zuhause zu bleiben.

BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN NACH §45B SGB XI

Der Alltag kann herausfordernd sein – aber auch voller schöner Momente. Wir helfen nicht nur im Haushalt, sondern begleiten Sie oder Ihre Angehörigen auch bei alltäglichen Aufgaben und schaffen Raum für Begegnungen.

Ob beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder einfach bei einer gemeinsamen Tasse Kaffee – wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung brauchen.

Was wir für Sie tun können:

  • Begleitung zum Einkaufen und zu Terminen
  • Unterstützung bei Reinigungs- und Ordnungsarbeiten
  • Gemeinsames Kochen und Zeit für Gespräche
VERHINDERUNGSPFLEGE

Für Pflegebedürftige ist es wichtig, in vertrauter Umgebung gut versorgt zu sein – doch auch pflegende Angehörige brauchen zwischendurch eine Pause.  Damit in dieser Zeit alles reibungslos weiterläuft, sind wir für Sie da. Mit der Verhinderungspflege übernehmen wir stundenweise oder für längere Zeit die Betreuung Ihrer Liebsten – zuverlässig, einfühlsam und individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Unsere Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Verpflegung oder Erledigung des Wocheneinkaufs
  • Hilfe bei der Wäsche- und Blumenpflege
  • Gut zu wissen: Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.
BERATUNGSEINSÄTZE – QUALITÄTSSICHERUNG IN DER HÄUSLICHEN PFLEGE

Das Beratungsgespräch in der Pflege ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Es dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen. Rund um dieses Thema steht Ihnen unser kompetenter Partner aus der Region zur Verfügung.